Medienmitteilung 19.05.2021

Medienmitteilung 19.05.2021

Feministisches Streikkollektiv Zürich wehrt sich gegen Demonstrationsverbot

Das feministische Streikkollektiv Zürich reicht das Bewilligungsgesuch für einen Demonstrationsumzug am Tag des feministischen Streiks, den 14. Juni 2021, ein. Wir richten uns damit dezidiert gegen die noch immer bestehenden Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Kanton Zürich, die als verfassungswidrig erachtet werden.

Am 14. Juni finden auch in diesem Jahr schweizweit zahlreiche feministische Aktionen statt, um auf die bestehende Ungleichheit von Frauen, genderqueeren und trans Personen aufmerksam zu machen, die sich in der Corona-Krise massiv verschärft. Genau 30 Jahre nach dem ersten grossen Frauenstreik von 1991 plant das Streikkollektiv Zürich neben diversen dezentralen Aktivitäten deshalb einen Demonstrationszug. Das Bewilligungsgesuch an die Stadt Zürich ist nun offiziell eingereicht.

Das Streikkollektiv wehrt sich mit diesem Gesuch gegen die Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Kanton Zürich unter dem Deckmantel der pandemischen Schutzmassnahmen. Während Einkaufsläden und ÖV dicht gedrängt sind und Veranstaltungen in Innenräumen mit 50 Personen wieder zugelassen sind, hält der Kanton Zürich nach wie vor an seiner willkürlichen Beschränkung von politischen Kundgebungen auf 100 Personen fest.

Aktuelle Beschränkungen sind verfassungswidrig

Das Verwaltungsgericht stufte am 29. April 2021 das regierungsrätliche Verbot von Kundgebungen mit mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum als nicht verfassungsgemäss ein. Es argumentierte in seinem Urteil, dass die Beschränkung der zulässigen Teilnehmerzahl einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit darstellt. Diese Argumentation trifft in gleichem Masse auf die noch immer geltende Regelung von 100 Teilnehmenden zu – wie hoch diese Beschränkung angesetzt wird, spielt in dieser Begründung keine Rolle.

Es ist ausserordentlichen stossend, dass im Kanton Zürich der Anspruch auf Konsum höher gewertet wird als das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Es ist höchste Zeit, dass der Kanton Zürich diese verfassungswidrige Praxis beendet.

Kontakt für Medienanfragen:
medien.frauenstreikzh@gmail.com
Anna Meier 079 925 66 17

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